Wie setze ich Google Analytics DSGVO- bzw. rechtskonform ein wenn die Datenschutzgrundverordnung ab 25. Mai 2018 gilt. Darauf möchte ich hier genauer eingehen und Schritt für Schritt durchspielen was ihr beachten solltet.
Ganz grundsätzlich gilt, Google Analytics darf auch weiterhin ohne Zustimmung des Besuchers eingesetzt werden, jedoch müssen dazu folgende Kriterien erfüllt sein:
- Es wird in der Datenschutzerklärung umfassend auf Google Analytics hingewiesen
- Der Besucher kann das Tracking über eine Opt-Out Funktion stoppen
- Die IP des Besuchers wird anonymisiert
- Es wurde ein Vertrag mit Google zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen.
Im Folgenden gehe ich nun mit euch die einzelnen Punkte durch und erkläre wie ihr das umsetzen könnt.